"Eintageswerbung" mit Rabatt rechtlich zulässig ("ohne 19 % Mehrwertsteuer")
Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass die Werbung eines Elektrofachmarkts mit der Angabe "nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19 % Mehrwertsteuer" Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.
Urteil des BGH vom 31.03.2010
I ZR 75/08
WRP 2010, 1388
GRUR 2010, 1022