Architekt muss zu längerer Gewährleistungsfrist raten


Ein Architekt verstößt gegen seine dem Bauherrn gegenüber bestehenden Pflichten aus dem Architektenvertrag, wenn er bei der Vergabe von Handwerksarbeiten nicht von der zweijährigen Gewährleistungsfrist gemäß der VOB/B abrät und nicht auf die Vereinbarung einer fünfjährigen Gewährleistungsfrist hinwirkt.


Urteil des OLG Nürnberg vom 13.11.2009
2 U 1566/06
BauR 2010, 649
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