Lärmschutz: nächtliche Arbeiten in Wohngebiet


Einem in einem Wohngebiet liegenden Betrieb können bestimmte Tätigkeiten in der Nachtzeit untersagt werden, wenn dadurch die zulässigen Lärmwerte überschritten werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz sah im nächtlichen Be- und Entladen von Transportfahrzeugen durch eine Bäckerei in unmittelbarer Nähe von Wohngebäuden eine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung. Im Rahmen der gebotenen Rücksichtnahme sind derartige Arbeiten in den Abend- oder Morgenstunden auszuführen, wenn durch sie die in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr geltenden, strengeren nächtlichen Grenzwerte überschritten werden.


Beschluss des VG Koblenz vom 22.02.2010
1 L 123/10.KO
Wirtschaftswoche Heft 15/2011, Seite 100
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice