Unfall mit fehlerhaftem Fahrrad


Bereits nach zehn Kilometern stürzte ein Radfahrer mit einem neu erworbenen Trekkingrad (Preis 1800 DM), weil das Vorderrad plötzlich blockierte. Hierzu kam es, weil sich ein Speichenstrahler löste, sich im Schutzblech verfing und dieses in die Speichen geriet.

Im Prozeß bestätigte ein Sachverständiger die Unfallursache und wies darauf hin, daß das Schutzblech in die Speichen geraten kann, sei seit längerem bekannt und in mehreren Fahrradtestberichten bemängelt worden. Das Landgericht Berlin verurteilte den Hersteller des verkehrsunsicheren Fahrrads zum Ersatz des entstandenen Schadens. Jeder Hersteller ist verpflichtet, Produktbeobachtungen vorzunehmen und die einschlägigen Fachzeitschriften zu verfolgen. Tut er das nicht oder ignoriert er die Sicherheitsbedenken, haftet er uneingeschränkt für die konstruktionsbedingten Mängel.


Urteil des LG Berlin vom 18.10.1996
26 O 337/95
MDR 1997, 246
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