Folgen eines Narrenumzugs


Die Zeit der Karnevals- und Faschingsumzüge ist vorbei. Nicht selten tragen jedoch Teilnehmer und Zuschauer Blessuren durch allzu übermütiges Verhalten davon, mit denen sich dann die Gerichte zu befassen haben.

Bei einem Narrenumzug in einem kleineren Ort sprang ein maskierter Umzugsteilnehmer aus einer Gruppe heraus in die Zuschauer. Dadurch wurde eine Frau zu Boden gestoßen. Sie erlitt nicht unerhebliche Verletzungen. Da der maskierte "Täter" nicht ausfindig gemacht werden konnte, verklagte die Frau den veranstaltenden Karnevalsverein.

Der Veranstalter hatte vor dem Zug die Teilnehmer darauf hingewiesen, nicht aus der Gruppe auszuscheren. Diese Verhaltensmaßregel reichte dem Landgericht Ravensburg jedoch nicht aus. Vielmehr hätte der Veranstalter für jede Gruppe eine Begleitperson zur Überwachung der Umzugsordnung abstellen müssen. Da dies versäumt wurde, hat der Veranstalter den entstandenen Schaden zu tragen.


Urteil des LG Ravensburg vom 15.08.1996
3 S 145/96
NJW 1997, 402
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