Kein Anspruch auf Nichtraucherflug


Die Lufthansa und die meisten Fluggesellschaften bieten im Inlandverkehr teilweise Nichtraucherflüge an. Ein Flupassagier forderte die Lufthansa vergeblich auf, generell alle Inlandflüge zu Nichtraucherflügen zu erklären. Als die Fluggesellschaft dies ablehnte, verklagte der Nichtraucher die Luftaufsichtsbehörde mit dem Ziel, daß diese ein generelles Rauchverbot anordne.

Seine Klage blieb bis zum Bundesverwaltungsgericht ohne Erfolg. Das Gericht berief sich auf ein Gutachten des Bundesgesundheitsamtes, das ein Risiko, wegen des gelegentlichen Passivrauchens bei Kurzflügen zu erkranken, als gering einstufte. Im übrigen verwiesen die Richter den Kläger auf die Möglichkeit, reine Nichtraucherflüge zu buchen oder ganz auf andere Verkehrsmittel umzusteigen.


Beschluß des BVerwG vom 19.01.1996
11 B 99/95
DVBl 1996, 563
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice