Auf dem Hof eines Landwirts wendete ein in der Nähe wohnender Autofahrer fast täglich über 7 Monate lang hinweg sein Fahrzeug. Die breite Hofeinfahrt war nicht durch ein Tor oder eine sonstige Vorrichtung gesichert. Schließlich wurde es dem Landwirt zu bunt. Als er den ihm nichtbekannten Autofahrer wieder beim Wenden auf seinem Hof erwischte, warf er dem Eindringling kurzerhand eine Kartoffel hinterher, um ihn zu verscheuchen. Durch den Einschlag des "Geschosses" wurde der PKW leicht beschädigt. Der Autofahrer verlangte Ersatz des Schadens und verklagte den Kartoffelwerfer.
Der wehrhafte Bauer gewann den Prozeß. In dem unerlaubten Befahren des Hofes sah das Gericht einen rechtswidrigen Eigentumseingriff. Auch hielt der Amtsrichter den als Abwehrmittel gewählten Kartoffelwurf nicht nur für ein geeignetes, sondern auch angemessenes Mittel , sich gegen den unerwünschten Eindringling zu wehren. Danach bleibt der Autofahrer auf seinem Schaden sitzen.
Urteil des Amtsgerichts Hadamar vom 20.12.1994
3 C 420/94
NJW 1995, 968