§ 10e EStG oder Baukindergeld


Eltern, die den § 10e EStG noch nicht völlig erschöpft haben, können Wohnungsbauförderung beantragen, wenn sie ihrem Kind am Studienort eine Eigentumswohnung kaufen. In diesem Fall entfällt jedoch das Baukindergeld von jährlich DM 1.000. Unberührt von der "10e- Förderung" bleibt jedoch der jährliche Ausbildungsfreibetrag von 4.200.


Bundesfinanzministerium
AZ IV B 3S2293 c-16/94
DM 3/95, S.145
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