"Vorhang auf - Türen zu"


In der Oper stand "Nabucco" von Verdi auf dem Programm. Ein Ehepaar, das seine Eintrittskarten von je 46 DM bereits im Vorverkauf erworben hatte, erschien erst einige Minuten nach Aufführungsbeginn im Opernhaus. Die Ordner verweigerten den Musikliebhabern den Zutritt in den Zuschauerraum. Vielmehr hätten diese, um nicht die Veranstaltung zu stören, bis zur ersten Pause zu warten. Da sich die Ordner nicht erweichen und auch durch einem Opernbesuch nicht angemessene Beschimpfungen nicht umstimmen ließen, zog das Paar wieder von dannen.

Das wenig erfreuliche Intermezzo hatte ein gerichtliches Nachspiel. Die Opernfreunde verlangten von dem Betreiber des Opernhauses den Ersatz des Eintrittspreises und der unnütz aufgewandten Fahrtkosten.

Der zuständige Richter beim Amtsgericht Aachen zeigte sich mit den Gepflogenheiten eines Opernbesuches durchaus vertraut. So argumentierte er, daß eine jahrhundertealte und internationale Gepflogenheit bestehe, Nachzügler erst in einer Aufführungspause in den Zuschauerraum zu lassen, die er auf die Kurzformel brachte: "Vorhang auf - Türen zu".

Da zu spät kommende Opernbesucher in aller Regel Plätze in der Mitte der Zuschauerreihen haben, löst dies unter den bereits sitzenden Zuschauern den aus Fußballstadien bekannten "La-Ola-Effekt" aus. Dies wird naturgemäß von Darstellern und Zuschauern als äußerst störend und unpassend empfunden. Auch das Abwarten eines dramaturgisch günstigen Moments zum schubweisen Einlaß von Zuspätgekommenen hielt der Richter für nicht zumutbar: Es kann nicht "darauf ankommen, ob es sich um eine Aufführung mit geräuschvoll tumultartigen Szenen auf der Bühne oder um eine andachtsvollere Darbietung handelt, so daß bei Wagner einzulassen wäre, bei Bach aber nicht". Die Klage hatte danach keinen Erfolg.


Urteil des AG Aachen vom 24.04.1997
10 C 529/96
NJW 1997, 2058
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