Flucht vor Polizeikontrolle


Ein Autofahrer geriet nachts in eine Verkehrskontrolle, der er sich durch eine Flucht mit teilweise über 100 km/h zu entziehen versuchte. Als er schließlich doch gestellt wurde, ergab eine Alkoholkontrolle einen Wert von 0,77 Promille.

Obwohl die 0,8-Promillegrenze damit nicht erreicht war, nahm das Oberlandesgericht Düsseldorf eine alkolholbedingte Fahrunsicherheit an. Die Flucht vor der Polizeikontrolle wertete das Gericht als typisches Beweiszeichen für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit. Hätte sich der Autofahrer der Kontrolle ohne andere Anzeichen seiner Fahruntüchtigkeit gestellt, wäre ihm wohl nichts passiert.


Urteil des OLG Düsseldorf vom 03.12.1996
5 Ss 325/96
MDR 1997, 486
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