Trunkenheitsfahrt mit 0,87 Promille


Wer mit 0,8 Promille und mehr ein Kraftfahrzeug führt, muß in der Regel mit einer Geldbuße von 500 DM und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bei einer deutlichen Überschreitung der 0,8 Promillegrenze oder einer Gefährdung anderer, kann auch ein höheres Bußgeld verhängt werden.

Die Überschreitung der 0,8 Promillegrenze um 0,07 Promille ist jedoch nicht als erheblich anzusehen. Auch die Tatsache, daß zwei weitere Personen in dem Fahrzeug des angetrunkenen Fahrers saßen, rechtfertigt für sich noch keine Bußgelderhöhung wegen deren abstrakten Gefährdung.


Beschluß des OLG Oldenburg vom 18.09.1996
Ss 313/96
zfs 1997, 36
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