Ein Autofahrer prallte mit seinem Wagen gegen eine Gartenmauer. Er fuhr nach Hause und nahm dort angeblich einen "Beruhigungstrunk" zu sich. Als wenig später die Polizei bei ihm eintraf, wurde ein Promillewert von 1,57 festgestellt.
Dies führte dazu, daß die Vollkaskoversicherung des Unfallfahrers nicht mehr verpflichtet war, den an dem Unfallfahrzeug entstandenen Schaden von über 8.000 DM zu ersetzen. Auch das Landgericht sah in dem "Nachtrunk" eine Verletzung der versicherungsvertraglichen Aufklärungspflicht, da sich der Autofahrer aktiv der Feststellung seiner Blutalkoholkonzentration zu entziehen versuchte.
Urteil des LG Itzehoe
4 S 163/96
NN vom 19.04.1997