Organspende eines Betreuten


Die Einwilligung in eine Organspende ist ein persönliches Recht. Das Amtsgericht Mölln versagte daher einem Betreuer (früher Vormund) die Möglichkeit, für die von ihm betreute Person eine entsprechende Erklärung abzugeben, daß dieser nach ihrem Tode Organe zu Transplantationszwecken entnommen werden.


Beschluß des Amtsgericht Mölln vom 03.11.1994
XVII L 15
FamRZ 1995, 1232
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