Kein Rauchverbot auf Inlandflügen


Zunehmend bieten Fluggesellschaften im Inlandverkehr sogenannte Nichtraucherflüge an. Ein Anspruch der Fluggäste auf ein absolutes Rauchverbot bei allen inländischen Flügen besteht nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch nicht.

Das Gericht äußerte Zweifel daran, ob es als erwiesen angesehen werden kann, daß bei der gelegentlichen Nutzung eines Flugzeuges mit Raucherabteil im Kurzflugverkehr überhaupt eine Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen auftreten kann. Da im übrigen inzwischen Inlandflüge überwiegend als reine Nichtraucherflüge angeboten werden, ist es nach Meinung des Gerichts jedem Fluggast zuzumuten, seine Planung auf die Inanspruchnahme dieser Flugangebote einzurichten.


Beschluß des BVerwG vom 19.01.1996
11 B 90/95
NJW 1996, 1297
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