In zwei Entscheidungen haben Gerichte festgestellt, daß der von den Künstlern Christo und Jeanne-Claude im Sommer 1995 verhüllte Berliner Reichstag Urheberrechtsschutz genießt.
Darstellungen des nicht unumstrittenen Kunstwerkes auf Postkarten, Gedenkmünzen oder ähnlichem sind daher wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz unzulässig.
Urteil des KG vom 30.01.1996
5 U 7926/95
NJW 1996, 2379