Insbesondere in deutschen "Touristenhochburgen" wie z.B. Österreich und Italien kommt es nicht selten zu Verkehrsunfällen zwischen deutschen Autofahrern.
Mit der Kollision zweier deutscher Verkehrsteilnehmer in Österreich hatte sich jüngst der Bundesgerichtshof zu befassen. Bei der Frage, nach welchem Recht derartige Unfälle zu entscheiden sind, kamen die Richter zu folgendem Ergebnis:
Für die Beurteilung der Schuldfrage (Verkehrsverstoß, Grad der Fahrlässigkeit) sind grundsätzlich die am Unfallort geltenden Verkehrsvorschriften maßgebend. Hier war daher die österreichische Straßenverkehrsordnung anwendbar. Hinsichtlich der Haftung der Beteiligten (Schadensaufteilung) ist nach Meinung des BGH jedoch deutsches Recht anzuwenden.
Urteil des BGH vom 23.01.1996
VI ZR 291/94
DAR 1996, 237