Als ein damals 3-jähriger Junge eine Flasche kohlensäurehaltige Limonade aus dem Keller holen wollte, explodierte diese. Durch die Glassplitter verlor er sein Augenlicht.
Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte den Getränkehersteller zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 500.000 DM und einer monatlichen Rente von 500 DM.
Damit wollte das Gericht der erkennbaren Tendenz folgen, bei schweren und schwersten Verletzungen den Opfern höhere Schmerzensgeldbeträge zuzusprechen. Bei leichten Verletzungen zeigen demgegenüber die Gerichte zunehmend mehr Zurückhaltung.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 21.02.1996
23 U 171/95 (nicht rechtskräftig)
zfs 1996, 131