Schulausschluß, wegen Rauschgift


Ein Schüler, der regelmäßig Haschisch konsumiert und zwischen Mitschülern und der Rauschgiftszene Kontakte herstellt, kann auf Dauer von der Schule ausgeschlossen werden.

Dies bestätigte das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das in dem Verhalten des Schülers eine ernsthafte Gefahr für die Erziehung und die Sicherheit der anderen Schüler sah.


Beschluß des OVG Koblenz vom 07.02.1996
2 B 10106/96
NJW 1996, 1690
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