Keine öffentliche Förderung von Scientologen


Die Baden-Württembergische Landesregierung hatte sich geweigert, Musikfestivals zu fördern, bei denen der Jazz-Pianist Chick Corea auftreten sollte. Der Künstler gehört der umstrittenen Scientology-Sekte an. Dieser sah sich durch diese Entscheidung in seinen Grundrechten verletzt und klagte.

Das zuständige Verwaltungsgericht Mannheim brachte seine ablehnende Entscheidung auf folgende Formel: Der Künstler darf auftreten, wo und wann er will, nur darf er eben nicht damit rechnen durch Steuermittel gefördert zu werden.


Urteil des VGH Mannheim
10 S 176/96
Stuttgarter Zeitung vom 25.10.1996
NJW Heft 47/96, XL
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