Über Jahre hinweg wurden insbesondere Umweltschützer und Atomkraftgegner, die sich an Sitzdemostrationen beteiligt hatten, wegen Nötigung verurteilt.
In einer aufsehen erregenden Entscheidung schritt nun das Bundesverfassungsgericht gegen die Weite Auslegung des Gewaltbegriffs des Nötigungsparagraphen ein. Die Teilnahme an einer friedlichen Sitzdemostration ist keine Nötigung. Demostranten, die in der Vergangenheit wegen eines derartigen Delikts verurteilt wurden, können nun im Wege von Wiederaufnahmeverfahren auf einen Freispruch hoffen. Wie umstritten diese Entscheidung ist, zeigt nicht zuletzt, daß sie denkbar knapp mit 2 zu 3 Richterstimmen zustande kam.
Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.01.1995
1 Bv R 718/89
NJW 1995, 141