Teppichkauf in der Türkei


Ein Kreuzfahrturlauber kaufte während eines Landausflugs bei einem türkischen Teppichfabrikanten einen Seidenteppich für 12.500 DM. Der Verkäufer sicherte zu, derartige Teppiche würden in Deutschland mindestens das Doppelte kosten. Der Kaufvertrag wurde in Deutsch abgefaßt, enthielt aber keine Bestimmung über das anzuwendende Recht.

In Deutschland stellte der Käufer fest, daß er für einen gleichartigen Teppich auch nicht mehr gezahlt hätte und wollte den ihm zugesandten Teppich nicht abnehmen.

Der türkische Unternehmer klagte den Kaufpreis mit Erfolg ein. Trotz der Vertragsniederlegung in deutscher Sprache, wandte das OLG Düsseldorf türkisches Vertragsrecht an. Das türkische Recht kennt so gut wie keinen Verbraucherschutz. Daher sind reklamehafte Anpreisungen des Käufers ebenso wie ein Irrtum über den Marktwert einer Ware unbeachtlich.

Also Augen auf beim Teppichkauf im Ausland.


Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.06.1994
13 U 173/95
NJW-RR 1995, 1398
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice