Auf Schumachers Spuren


Zwei Motorsportfans eiferten wohl zu sehr ihrem Idol Michael Schumacher nach, als sie mit hoher Geschwindigkeit knapp hintereinander über eine Go-Kart-Bahn rasten. Der Vorausfahrende drehte sich in einer Kurve und schleuderte in die Mitte der engen Fahrbahn. Der nachfolgende Go-Kart-Fahrer konnte nicht mehr bremsen. Bei dem darauffolgenden Zusammenstoß zog sich dieser erhebliche Verletzungen zu. Er verklagte den "Unfallverursacher" auf Schadensersatz.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf stufte Go-Kart-Fahren als gefährliche Sportart ein. Daraus folgerten die Richter, daß eine Haftung nur bei einem groben Regelverstoß in Betracht komme, wobei die Eigenart des Sports zu berücksichtigen war. Das besondere Vergnügen des Go-Kart-Sports liege gerade darin, die Kurven "möglichst schnell zu nehmen". Verschätzt sich ein Fahrer hierbei, kann in der Regel nicht von grober Fahrlässigkeit gesprochen werden. Im Gegenteil: Das Gericht wies den Verletzten daraufhin, daß er offenbar zu nahe aufgefahren war und ihn daher die Hauptschuld an dem Unfall trifft.


Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.11.1996
22 U 114/96
NJW-RR 1997, 408
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