Wohnungsbrand durch nicht abgeschalteten Elektroherd
Bevor ein Mann früh aus dem Haus ging, briet er sich noch ein paar Koteletts. Die Pfanne mit dem Fett stellt er wieder auf die Herdplatte, vergaß in der Eile jedoch, diese auszuschalten. Folge war ein Wohnungsbrand mit über 50.000 DM Schaden.
Die in Anspruch genommene Hausratversicherung verweigerte die Zahlung mit der Behauptung, das Verhalten des Mannes sei grobfahrlässig gewesen.
Bei der Beurteilung des Fahrlässigkeitsgrades sah das Gericht durchaus, daß das Stehenlassen einer heißes Fett enthaltenen Pfanne objektiv grobfahrlässig ist. Die ebenfalls erforderliche subjektive grobe Fahrlässigkeit konnte die Versicherung nach dem Ergebnis der Beweisauf-nahme nicht feststellen. Da der Mann gerade an diesem Morgen in großer Eile war, konnte ein derartiges Mißgeschick durchaus passieren. Daher kamen die Richter zu dem Ergebnis, daß lediglich leichte Fahrlässigkeit anzunehmen war und die Versicherung demzufolge den Schaden zu ersetzten hat.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.08.1995
4 U 172/94
NJW-RR 1996, 221