Abfindungskosten sind Sonderausgaben


Häufig muß, um einen geschiedenen Ehepartner auszahlen oder einen Miterben abfinden zu können, ein Kredit aufgenommen werden. Zinsen und Disagio (siehe Rechts-ABC) können dann als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Dies gilt auch für die Vergangenheit, selbst wenn gegen alte Steuerbescheide kein Einspruch eingelegt wurde und diese daher bereits rechtskräftig sind. Die Finanzämter müssen auf Antrag auch frühere Steuerbescheide ändern.


Verfügung der OFD Düsseldorf vom 03.08.1995
S 2144 A-St 122
Impulse Heft 12/95, 88
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