Vor Kur zum Amtsarzt


Wer die Kosten für eine Klimakur zur Behandlung oder Linderung von Neurodermitis als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen will, sollte die Kur vorher von einem Amtsarzt absegnen lassen.

Ohne entsprechende Bescheinigung des Amtsarztes, aus der sich ergibt, daß die beabsichtigte Kur medizinischen Erfolg verspricht, kann das Finanzamt die steuerliche Geltendmachung ablehnen.


Urteil des FG Baden-Württemberg vom 14.12.1993
6 K 159/95
Impulse Heft 6/96, Seite 58
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