Unmenschliche Haftbedingungen in Kenia


Ein junger Deutscher wurde in Kenia wegen Rauschgifthandels verhaftet. Nach viermonatiger Auslieferungshaft wurde er den deutschen Behörden überstellt. Ein deutsches Gericht verurteilte ihn zu 4 ½ Jahren Jugendstrafe. Allerdings wurde ihm die Zeit der Auslieferungshaft in Kenia wegen der unmenschlichen Haftbedingungen dreifach angerechnet.

Der jugendliche Straftäter war dort in einem 50 Quadratmeter großen Raum als einer von 80 Gefangenen untergebracht. Die Gefangenen mußten auf dem Boden schlafen. Eine Körperhygiene fand nicht statt. Als Toilette stand ein Loch im Boden in der Mitte des Raumes zur Verfügung. Der Mann mußte über die gesamte Zeit dieselbe Kleidung tragen. Die spärliche Verpflegung bestand ausnahmslos aus verschiedenen Maiszubereitungen. Die Besuchszeit betrug fünf Minuten in der Woche.


Urteil des LG Zweibrücken vom 10.09.1996
412 Js 9518/93
MDR 1997, 279
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