Ein Verlag, der einen Steuerrechtsinformationsdienst herausgibt, verlangte von der Verwaltung eines Finanzgerichts gegen Kostenerstattung die Übersendung von Abdrucken aktueller Gerichtsentscheidungen. Der Verlag berief sich darauf, daß das Gericht einem anderen Herausgeber einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift stets unaufgefordert die zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteile zusandte.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte die Verpflichtung des Gerichts fest, interessierten Verlagen die anonymisierten, gegebenenfalls mit Stichworten und Leitsätzen versehenen Entscheidungen zu übersenden. Dies muß, um die Wettbewerbsgleichheit zwischen Mitbewerbern sicherzustellen, zeitgleich geschehen. Auf die Größe oder das wissenschaftliche Niveau des Verlages darf es - so die obersten Verwaltungsrichter - hierbei nicht ankommen.
Urteil des BVerwG vom 26.02.1997
6 C 3.96
MDR Heft 4/97, R 33s