Der Fahrer eines Mercedes mußte bei der Einmündung in eine vorfahrtsberechtigte Straße bremsen. Infolge Unachtsamkeit fuhr die Fahrerin eines nachfolgenden Pkw auf den abbremsenden Wagen auf. Die Schuldfrage erschien eindeutig, wäre der Haftpflichtversicherung der auffahrenden Autofahrerin nicht aufgefallen, daß der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeuges innerhalb von 26 Monaten an 26 Auffahrunfällen beteiligt war, wovon sich 21 eben an dieser Unfallstelle ereigneten.
Diese ungewöhnliche Unfallhäufung reichte für das Gericht ohne weiteres für die Feststellung aus, daß der Geschädigte den Unfall provoziert habe.
Die rekordverdächtige Unfallhäufung fiel im übrigen auch der Staatsanwaltschaft auf, die ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann einleitete.
Urteil es OLG Hamm vom 28.04.1997
6 U 171/95
r+s 1997, 1997