Bemessung des Arbeitslosengeldes bei homosexuellen Paaren
Ein Homosexueller beantragte bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes die Einstufung eines Verheirateten. Da ihm die Eingehung der Ehe mit seinem Partner verwehrt sei, müsse er bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht wie ein Alleinstehender, sondern wie ein Ehepartner behandelt werden. Dieser Begründung folgte das Bundessozialgericht in letzter Instanz nicht.
Beschluß des BSG vom 13.03.1997
11 Bar 237/96
NJW 1997, 2620