Wird in einem Komforthotel die Bettwäsche nur einmal wöchentlich und die Handtücher nur zweimal wöchentlich gewechselt, stellt dies einen Reisemangel dar, der zu einer Reisepreisminderung von 12,5 % berechtigt.
Urteil des AG Bad Homburg vom 27.05.1997
2 C 289/97-19
NJW Heft 32/97, Seite VIII