Arbeitnehmer, die im Büro oder in der Verwaltung tätig sind, haben in der Regel wenig Probleme nachzuweisen, daß sie ihren Computer zu Hause überwiegend beruflich nutzen.
Problematisch ist die steuerliche Absetzung hingegen bei Handwerkern. Ist der Handwerker jedoch ehrenamtlich beispielsweise für die Gewerkschaft tätig, muß das Finanzamt die Ausgaben für den PC steuerlich anerkennen.