Verkehrsverstoß auf Bahngelände


Trotz der Umwandlung der Deutschen Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG unterfällt die Nutzung von Parkflächen durch Bahnkunden nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Die Verfolgung von Parkverstößen auf Bahngeländen ist daher weiterhin bahnpolizeiliche Aufgabe des Bundesgrenzschutzes.


Beschluß des BayObLG vom 12.05.1997
3 ObOWi 41/97
ZAP-EN Nr. 659/67
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice