Absatzgrenze für Direktversicherung


Soweit ein Arbeitsverhältnis mit dem Ehegatten des Betriebsinhabers steuerlich anerkannt wird, können auch die Beiträge für eine Direktversicherung, d. h. eine Lebensversicherung zugunsten des Mitarbeiters als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Vorsicht ist jedoch bei der Höhe der Versicherung geboten, wenn ein Teil der Vergütung für die Versicherungs-prämien verwendet werden soll. Denn die Aufwendungen werden nur anerkannt, soweit sie keine Überversorgung des Arbeitnehmergatten darstellen.

Der Bundesfinanzhof gab in einem Urteil als Grenze für die Versicherungsprämien bis zu 30 % des Arbeitslohnes an, die unbedingt beachtet werden sollte.


Urteil des BFH
XI R 87/93
Wirtschaftswoche Heft 10/96, Seite 205
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