Studium und Arbeitslosigkeit unvereinbar


Studium und Arbeitslosigkeit sind nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht vereinbar. Einem Mann, der mit seiner Immatrikulation die Vorteile des Studentenstatus nutzen wollte, wurde deshalb die Arbeitslosenhilfe gestrichen.

Durch die Einschreibung an einer Hochschule entsteht die Vermutung, daß der Student für eine Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht. Dem langzeitarbeitslosen Mann gelang es im Prozeß nicht, den gegenteiligen Beweis zu führen.


Urteil des BSG
11 Rar 99/96
Handelsblatt vom 10.11.1977
NJW Heft 50/97, XLII
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