Veranlaßt ein Krankenhausarzt die Verlegung eines nach einem Hirninfarkt bewußtlosen Patienten durch einen Hubschrauber von einem auswärtigen Krankenhaus in dessen Heimatkrankenhaus, so hat der Krankenhausträger keinen Anspruch gegen den Patienten, wenn dessen Krankenversicherung die Erstattung der Transportkosten ablehnt.
Urteil des OLG Koblenz vom 21.11.1996
5 U 473/96
NJW-RR 1997, 1183