Ausländer: Keine Nachsicht bei Sprachschwierigkeiten
Ausländer können sich gegenüber Behörden nicht darauf berufen, sie hätten wegen mangelnder Deutschkenntnisse einen Bescheid nicht verstanden.
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts müssen sich Ausländer einen Dolmetscher nehmen, wenn sie der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind. Ausländer haben demzufolge auch keinen Anspruch darauf, daß an sie gerichtete Schreiben in ihrer Heimatsprache abgefaßt werden.
Beschluß des BSG
11 Ar 89/96
NJW Heft 40/97, Seite XLVI