Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Altersgrenze
Enthalten Arbeitsvertrag oder Tarifverträge eine Regelung, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Altersgrenze automatisch endet, ist dies nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitnehmer die Altersgrenze erst nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch am 01.08.1994 vollendet hat. Gegen eine auf das 65. Lebensjahr bezogene Altersgrenze im Falle einer Krankenhausmitarbeiterin bestehen daher nach Ansicht der höchsten deutschen Arbeitsrichter keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Urteil des BAG vom 11.06.1997
7 AZR 186/96
Der Betrieb 1997, 1339