Carport steuerlich absetzbar


Nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts gehört auch ein nachträglich gebauter Carport zu Wohnung oder Haus und kann daher bei der Eigenheimförderung des § 10 EStG steuerlich geltend gemacht werden.

Dies gilt übrigens auch dann, wenn der Unterstellplatz für den Pkw nicht an das Haus angrenzt, sondern frei auf dem Grundstück steht.


Urteil des Niedersächsichen FG
VII 435/93
DM Heft 9/95, S. 121
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