Kein "10e" für Feriendomizil


Wochenend- bzw Ferienwohnungen und - häuser dürfen nach baurechtlichen Vorschriften nicht ganzjährig selbst genutzt werden. Für sie gilt die Wohnungsbauförderung gemäß § 10e EStG selbst dann nicht, wenn sie entgegen diesen Vorschriften das ganze Jahr genutzt werden.

Nur wenn die dauernde Nutzung durch die zuständige Baubehörde genehmigt wird, kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes eine Förderung in Betracht kommen.


Urteil des BFH
X R 140/93
Wirtschaftswoche Heft 41/95, Seite 202
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