Erben mehrere Personen das Familienwohnheim des Verstorbenen, hat nur derjenige Anspruch auf Wohnungsbauförderung, der die anderen Miterben auszahlt. Die Finanzämter beschränken die Förderung allerdings auf die Höhe des Prozentsatzes, den der Steuerpflichtige an die Miterben auszahlt. Erben beispielsweise drei Geschwister das Wohnhaus ihrer Eltern, sprachen die Finanzbeamten dem auszahlenden Miterben statt jährlich 2.500 DM nur 2/3 also 1.666 DM zu. Das Finanzgericht Köln hält diese Regelung für rechtswidrig. Nach Auffassung des Gerichts steht dem Erben die volle Wohnungsbauförderung zu.
Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Bis die höchstrichterliche Entscheidung aus München vorliegt, sollte gegen entsprechende Steuerbescheide Einspruch eingelegt werden.
Urteil des FG Köln
3 K 7385/95
Aktenzeichen beim BGH XR 175/96
DM Heft 6/97, Seite 131