Badeverbot unwirksam


Eine in einem Mehrfamilienhaus geltende Hausordnung ist insoweit unwirksam, als sie den Mietern das Baden nach 24 Uhr generell untersagt. Ein derartiges Verbot ist laut Landgericht Köln mit den wesentlichen Gedanken des Mietrechts unvereinbar.


Urteil des LG Köln vom 17.04.1997
1 S 304/96
NJW Heft 46/97, VIII
RdW 1998, 90
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