Bafög-Förderung für Ausländer


Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht einen Anspruch ausländischer Studenten auf Förderung nur dann vor, wenn der Betroffene entweder als Asylberechtigter oder als Flücht-ling anerkannt ist.

Dementsprechend wies das Verwaltungsgericht Koblenz einen Bafög-Antrag einer aus Bosnien stammenden Studentin zurück, die lediglich über eine ausländerrechtliche Duldung verfügte.


Urteil des VG Koblenz
5 L 2701/97
NJW Heft 45/97, Seite XL
Handelsblatt vom 08.10.1997
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