Anforderungen an betriebsbedingte Änderungskündigung
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einer Entscheidung dargelegt, welche Anforderungen an eine betriebsbedingte Änderungskündigung zur Senkung der Personalkosten zu stellen sind. Derartige Änderungskündigungen sind nicht nur dann sozial gerechtfertigt, wenn durch sie "die Stillegung des Betriebs oder die Reduzierung der Belegschaft verhindert werden", sondern bereits dann, wenn betriebliche Interessen von einigem Gewicht diese Maßnahmen erforderlich machen.
Im Prozeß hat der Arbeitgeber diese Interessen im einzelnen zu begründen und darzulegen. Es genügt nicht, wenn er sich allgemein auf die schlechte wirtschaftliche Lage des Betriebes oder Konzerns beruft. Vielmehr ist die vorauszusehende künftige Entwicklung konkret und betriebswirtschaftlich nachvollziehbar zu schildern und darzulegen, welche Bedeutung der durch die Änderungskündigungen angestrebten Kostenersparnis für die wirtschaftliche Sicherstellung des Betriebs zukommt.
Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20.03.1997
11 Sa 91/96
Betriebs-Berater 1997, 1903