Kann der Bauherr beweisen, daß eine erhebliche Verteuerung eines Bauvorhabens auf ein Verschulden des beauftragten Architekten zurückzuführen ist, besteht die Möglichkeit, diesen auf Schadensersatz in Höhe eines Teils der Baukosten in Anspruch zu nehmen.
Eine Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen liegt beispielsweise vor, wenn der Architekt bei einem Kostenvoranschlag die Mehrwertsteuer vergißt und unrealistische Kubikmeterpreise zugrunde legt.
Urteil des BGH vom 07.11.1996
VII ZR 23/95
SZ vom 06.12.1997