Das Landgericht Traunstein hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur unerlaubten Telefon- und Telefaxwerbung nun auch auf die elektronischen Medien übertragen.
Danach ist es wettbewerbswidrig, einem Onlineteilnehmer mittels "elektronischer Post" (E-Mail) über das Internet oder einen anderen Onlinedienst unaufgefordert Werbung zuzusenden.
Beschluß des LG Traunstein vom 18.12.1997 2 HK O 3755/97 NJW Heft 48/97, XLII RdW Heft 23,24/97, S. V Computerrecht Intern 1998, 9 Multimedia und Recht 1998, 53 Computer und Recht 1998, 171
ebenso Beschluß des LG Berlin vom 14.5.1998
(16 O 301/98, Computer und Recht 1998, 499)