Unerwünschte E-Mail-Werbung


Das Landgericht Traunstein hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur unerlaubten Telefon- und Telefaxwerbung nun auch auf die elektronischen Medien übertragen.

Danach ist es wettbewerbswidrig, einem Onlineteilnehmer mittels "elektronischer Post" (E-Mail) über das Internet oder einen anderen Onlinedienst unaufgefordert Werbung zuzusenden.

Beschluß des LG Traunstein vom 18.12.1997
2 HK O 3755/97
NJW Heft 48/97, XLII
RdW Heft 23,24/97, S. V
Computerrecht Intern 1998, 9
Multimedia und Recht 1998, 53
Computer und Recht 1998, 171


ebenso Beschluß des LG Berlin vom 14.5.1998
(16 O 301/98, Computer und Recht 1998, 499)
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