Das Finanzamt darf rückwirkend keine Steuernachzahlung verlangen, wenn es ein umgebautes Fahrzeug zunächst als Lkw, später jedoch als Pkw einstuft, weil sich die Behörde beim Umbau eines Geländewagens für Gütertransporte mit unvollständigen Daten von der Zulassungsstelle begnügt hat.
Urteil des BFH vom 29.04.1997
VII R 1/97
Impulse Heft 11/97, Seite 191
Betriebs-Berater 1997, 2203