Geruchsbelästigung durch Küchendünste


Der Eigentümer einer in einer hochwertigen Wohnanlage gelegenen Penthousewohnung, deren Schlafzimmer sich oberhalb der Küche der darunterliegenden Wohnung befindet, kann jedenfalls dann die Unterlassung der von den Küchendünsten ausgehenden Belästigungen verlangen, wenn diese vermeidbar sind und - wie hier durch Einbau eines Dunstabzuges - mit geringem Aufwand unterbunden werden können.


Beschluß des OLG Köln vom 12.05.1997
16 Wx 67/97
MDR 1998, 98
ZMR 1998, 46
RdW 1998, 63
NJW-RR 1998, 83
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