Unterhalt: Wiedereinstieg in Beruf


Für eine seit 18 Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf als Fremdsprachenkorrespondentin tätige 47 Jahre alte Ehefrau eines Arztes, die in der Ehe drei Kinder großgezogen hat, besteht bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Bamberg keine reale Erwerbschance im Hinblick auf eine den ehelichen Lebensverhältnissen angemessene Erwerbstätigkeit.

Danach wurde der Frau der beantragte Ehegattenunterhalt zugesprochen. Im übrigen hatte das Gericht keinerlei Zweifel an der Ernsthaftigkeit der von der Frau verschickten Bewerbungen. In dem Bewerbungsschreiben war der objektiv richtige, berufliche Werdegang der Frau wiedergegeben (18-jährige Berufsunterbrechung der Berufstätigkeit), was sicherlich potentielle Arbeitgeber abschreckte, aber in einem Einstellungsgespräch ohnehin zur Sprache gekommen wäre.


Urteil des OLG Bamberg vom 04.02.1997
7 UF 112/96
FamRZ 1998, 289
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