Abschleppen schon nach einer Stunde


Die Straßenverkehrsbehörde darf auf Kosten des Fahrers oder Halters eines Fahrzeuges, das ohne den erforderlichen Parkschein abgestellt wurde, bereits nach einer "Wartezeit" von pauschal einer Stunde abschleppen lassen.

Für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme kommt es nicht auf die Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer oder eine konkrete Verkehrsbehinderung an.


Urteil des VGH Kassel
11 UE 3450/95
FAZ vom 10.12.1997
NJW Heft 3/98, Seite XLI
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice