Verwaltungsgebühr beim Abschleppen rechtmäßig


Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschied, daß das Ordnungsamt eine Pauschalverwaltungsgebühr von 60 DM bei einem Autofahrer erheben darf, dessen Fahrzeug aus dem Park- bzw. Halteverbot abgeschleppt wird. Diese Gebühr ist neben den eigentlichen Abschleppkosten zu bezahlen.


Beschluß des VG Frankfurt am Main
5 E 3939/96
FAZ vom 16.01.1998
NJW Heft 7/98, Seite XLII
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